Verhaltenskodex zum Kindeswohl im JFV Gersprenztal 2021

    Als Verantwortliche oder Verantwortlicher des JFV Gersprenztal 2021 ist die Betreuung von Kindern & Jugendlichen eine Hauptaufgabe meiner Beschäftigung.

    Der folgende Verhaltenskodex ist daher die zentrale Grundlage dieser Arbeit.

    1. In der Kinder- und Jugendarbeit im übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder & Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.

    2. Kinder- und Jugendarbeit im Sport allgemein und im Fußball ins besonders lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als TrainerIn oder BetreuerIn habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung.
    Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder & Jugendlichen ausnutzen werde.
    Ebenso achte ich die Persönlichkeitsrechte (z.B. Recht am eigenen Bild) jedes Einzelnen und halte beim Umgang mit personenbezogenen Daten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen und die Datenschutzordnung des JFV Gersprenztal 2021 ein.

    3. Meine Arbeit mit Kindern & Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.

    4. Ich achte auf einen fairen und respektvollen Umgang der Kinder & Jugendlichen untereinander und toleriere kein Mobbing (Verbreitung von Gerüchten, Drohungen, Beschimpfungen).

    5. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln des Jugendfußballs eingehalten werden. Ich verpflichte mich, eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping sowie jegliche Art von Leistungsmanipulation zu übernehmen und Suchtgefahren (Medikamenten-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen.

    6. In unserer Sportart spielt der direkte, enge Körperkontakt eine große Rolle und ist bei vielen Übungen unabdingbar. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern & Jugendlichen ernst und achte darauf, dass auch Kinder & Jugendliche untereinander diese Grenzen respektieren. Dabei lasse ich Sicherheits- und Gesundheitsaspekte nicht außer Acht.

    7. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches, antidemokratisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht toleriert; ich interveniere dagegen aktiv.

    8. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere Ansprechpartner bei der Sportjugend Hessen, beim Landessportbund Hessen e.V., beim Hessischen Fußball Verband und bei meinem Verein.
    Der Schutz der Kinder & Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

    Verhaltensregeln zum Kindeswohl im JFV Gersprenztal 2021
    Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern & Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung aller Art als auch dem Schutz von Verantwortlichen vor einem falschen Verdacht.

    1. Keine Einzeltrainings ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte.
    Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D. h. wenn ein/e Trainer/in Einzeltraining für erforderlich hält, muss eine weitere Person anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zulassen.

    2. Keine Privatgeschenke an Kinder.
    Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern oder Jugendlichen werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem / einer weiteren Verantwortlichen abgesprochen ist.

    3. Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen.
    Einzelne Kinder & Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des / der Verantwortlichen (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Kinder & Jugendliche übernachten nicht im Privatbereich der betreuenden Personen.

    4. Kein Duschen bzw. Übernachten alleine mit einzelnen Kindern.
    Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen). Es wird nicht alleine mit einzelnen Kindern und Jugendlichen übernachtet. Übernachtungen gemeinsam mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen, z. B. im Rahmen von Sportfesten, Freizeiten oder vergleichbaren Veranstaltungen sind möglich. Umkleidekabinen werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.

    5. Keine Geheimnisse mit Kindern.
    Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern & Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation mit einzelnen Kindern. Alle Absprachen/jegliche Kommunikation können öffentlich gemacht werden.

    6. Keine körperlichen Kontakte gegen den Willen von Kindern
    Körperliche Kontakte zu Kindern und Jugendlichen (Techniktraining, Kontrolle, Ermunterung, Trost oder Gratulation) müssen von diesen gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.

    7. Transparenz im Handeln
    Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus guten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen abzusprechen. Erforderlich ist das beidseitige Einvernehmen über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.